Wehrpflicht

Herbst 1992: Zunächst Kriegs­dienst erfolg­reich ver­wei­gert, Ein­be­ru­fung zum Zivil­dienst in das Kran­ken­haus Düs­sel­dorf-Ger­res­heim zum 01.10.1992. Kurz vor Dienst­an­tritt als nicht zivil­dienst­fä­hig ein­ge­stuft und somit dau­er­haft nicht dienstpflichtig.